Sie haben einen Gegenstand verloren?
Mit der Fundsachen-Onlinesuche haben Sie die Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten, rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegenstand, egal ob Fahrrad, Handy oder anderes zu erkundigen.
Hinweis:
Im Umkreis von 50 km können sie zum Teil auch bei benachbarten Kommunen nach Ihrem verlorenen Gegenstand virtuell suchen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service (noch) nicht flächendeckend von allen Gemeinden angeboten wird!
Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Fundamt beim
Markt Türkheim
Max.-Philipp-Str. 32
86842 Türkheim
Tel. 08245/5318, Fax 08245/903145
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 – 16.00 Uhr
oder der jeweiligen Mitgliedsgemeinde (Kontakte siehe nachstehend) anzeigen.
Bei Abholung eines Fundgegenstandes bitten wir, wenn möglich, um Vorlage eines Eigentumsnachweises
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Aufgefundene Gegenstände werden bei der Gemeinde am Fundort abgegeben und dort auch aufbewahrt.
Sachdienlich ist, möglichst genaue Angaben über den Fundort bzw. den Zeitpunkt des Auffindens zu machen, und dass der Gegenstand zur Aufnahme der Fundanzeige möglichst genau beschrieben wird.
Kontakt:
Gemeinde Amberg
Hauptstr. 1
86854 Amberg
Tel. 08241/4659
rathaus@gemeinde-amberg.de
Öffnungszeiten:
Montag: 18.00 – 20.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.00 Uhr
Gemeinde Wiedergeltingen
Mindelheimer Str. 21
86879 Wiedergeltingen
Tel.: 08241/90363
info@wiedergeltingen.de
Öffnungszeiten:
Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr
19.00 – 20.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr
Gemeinde Rammingen
Friedhofstr. 2
86871 Rammingen
Tel. 08245/1722
gemeinde-rammingen@t-online.de
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 18.00 Uhr – 20.00 Uhr
Finderlohn:
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 € Fünf %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 €, Drei % des Wertes.
Aufbewahrung:
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.